{"id":1355,"date":"2018-12-01T20:19:23","date_gmt":"2018-12-01T20:19:23","guid":{"rendered":"http:\/\/www.stoppt-ttip-berlin.de\/?p=1355"},"modified":"2018-12-01T20:19:23","modified_gmt":"2018-12-01T20:19:23","slug":"allianz-der-offentlichen-wasserwirtschaft-fordert-die-eu-abgeordneten-auf-jefta-zu-stoppen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.stoppt-ttip-berlin.de\/?p=1355","title":{"rendered":"Allianz der \u00f6ffentlichen Wasserwirtschaft fordert die EU-Abgeordneten auf JEFTA zu stoppen"},"content":{"rendered":"<p><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-1356\" src=\"https:\/\/www.stoppt-ttip-berlin.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/aoew.png\" alt=\"\" width=\"200\" height=\"107\" \/>EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum \u00fcber die <\/strong><strong>Empfehlung und den Entschlie\u00dfungsantrag des INTA-Ausschusses<\/strong><\/p>\n<p><em>Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter,<\/em><br \/>\naus der Tagesordnung f\u00fcr die n\u00e4chsten Plenartagungen k\u00f6nnen wir ersehen, dass Sie sich am 10. Dezember 2018 mit o.g. Abkommen befassen und voraussichtlich am folgenden Tag dar\u00fcber abstimmen werden. Als Interessenvertretung, der sich vollst\u00e4ndig in \u00f6ffentlicher Hand befindlichen Betriebe, Unternehmen und Verb\u00e4nde der Wasserwirtschaft m\u00f6chten wir Sie um Unterst\u00fctzung der Belange der \u00f6ffentlichen Wasserwirtschaft als H\u00fcterin des besonderen Gutes Wasser, das keine Handelsware ist, bitten.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-full wp-image-1357\" src=\"https:\/\/www.stoppt-ttip-berlin.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/jeftawasser2.png\" alt=\"\" width=\"393\" height=\"612\" srcset=\"https:\/\/www.stoppt-ttip-berlin.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/jeftawasser2.png 393w, https:\/\/www.stoppt-ttip-berlin.de\/wp-content\/uploads\/2018\/12\/jeftawasser2-193x300.png 193w\" sizes=\"auto, (max-width: 393px) 100vw, 393px\" \/><\/p>\n<p>In dem vom ENVI-Ausschuss beschlossenen Bericht, der nun dem EP-Plenum zur Abstimmung vorliegt, <strong>werden unsere Anliegen der \u00f6ffentlichen Wasserwirtschaft vernachl\u00e4ssigt<\/strong>, obwohl ihr Schutz in den EU-Vertr\u00e4gen als kommunale Daseinsvorsorge fest verankert ist. Diese betreffen folgende Forderungen:<\/p>\n<ul>\n<li>Einen Sonderartikel zu Wasser, wonach Wasser und seine Nutzung vom EUJapan-Abkommen insgesamt ausgenommen ist und in dem klargestellt wird, dass Wasser keine \u00fcbliche Handelsware ist, sondern ein ererbtes Gut, das gesch\u00fctzt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss.<\/li>\n<li>In Anhang II die Verwendung einer Positivliste, in der die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht genannt sind.<\/li>\n<li>Soweit eine Positivliste im vorgenanten Sinne nicht angewendet wird, einen korrigierten Vorbehalt (Anhang II \u2013 Vorbehalte in Bezug auf k\u00fcnftige Massnahmen \u2013 Liste der Europ\u00e4ischen Union\u201c, Vorbehalt Nr. 15) f\u00fcr den Bereich Abwasser. Zwar gibt es im EU-Japan-Abkommen einen spezielleren Vorbehalt Nr. 15, der greift jedoch nicht f\u00fcr den relevanten Bereich \u201eInvestitionen\u201c (siehe dazu unsere Erl\u00e4uterung vom 11.7.2018).<\/li>\n<li>Die ausdr\u00fcckliche Anerkennung des EU-Vorsorgeprinzips f\u00fcr die Bereiche Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz im EU-Japan-Abkommen.<\/li>\n<li>Eine Klarstellung im EU-Japan-Abkommen im Vergabekapitel dahingehend, dass die kommunalen Handlungsm\u00f6glichkeiten f\u00fcr \u00f6ffentliche Unternehmen im Wasserbereich entsprechend dem EU-Vergaberechtsregime ausdr\u00fccklich \u2013 auch f\u00fcr die Zukunft \u2013 abgesichert sind.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine detaillierte Stellungnahme zum EU-Japan-Abkommen vom 14.05.2018 sowie eine zus\u00e4tzliche Mitteilung vom 11.07.2018 zur Klarstellung der EUKommission \u00fcber Wasserprivatisierung sind beigef\u00fcgt.<\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzend haben wir noch folgende Anmerkungen zum aktuellen Diskussionsstand:<\/strong><br \/>\nDer sog. public-utilities-Vorbehalt ist in einer Negativliste ungeeignet (\u201eAnhang II \u2013 Vorbehalte in Bezug auf k\u00fcnftige Massnahmen \u2013 Liste der Europ\u00e4ischen Union\u201c, Vorbehalt Nr. 1). Denn selbst im Text des EU-Japan-Abkommens wird zur public-utilities-Klausel eingestanden, dass eine \u201edetaillierte und ersch\u00f6pfende sektorspezifische Auflistung nicht m\u00f6glich ist\u201c. Dann aber ist es nur konsequent, statt einer Negativliste eine Positivliste zu verwenden.<\/p>\n<p>Der public-utilities-Vorbehalt bietet vor allem aber f\u00fcr den Abwasserbereich auch nicht den notwendigen Schutz, denn in Deutschland ist die Aufgabe der Abwasserentsorgung nach \u00a7 56 Wasserhaushaltsgesetz nur \u201ejuristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts\u201c vorbehalten. Die vom public-utilities-Vorbehalt erfassten Bereiche an Dienstleistungen sind aber offenbar solche, die privatisiert und rekommunalisiert werden k\u00f6nnen. Somit ist der public-utilities-Vorbehalt entgegen der nationalen Regelung in \u00a7 56 WHG offen f\u00fcr materielle Privatisierungen im Bereich Abwasser. Wir lehnen derartige Festlegungen in einem EU-Handelsabkommen, die im Bereich der Daseinsvorsorge \u00fcber die Strukturen in den Mitgliedstaaten hinausgehen, strikt ab.<\/p>\n<p>Vielmehr ist der im Abkommen enthaltene public-utilities-Vorbehalt offen f\u00fcr Public-Private-Partnership-Konstruktionen (PPP) in der EU und Deutschland. Die Erfahrungen mit PPP in Deutschland sind jedoch \u00fcberwiegend negativ. In spektakul\u00e4ren F\u00e4llen ist im Nachhinein deutlich geworden, dass die Vertr\u00e4ge der PPP zur Gewinnmaximierung von Investoren und zum Nachteil der B\u00fcrger und der Allgemeinheit gestaltet waren. Selbst im Bereich der Abwasserentsorgung wurde sogar durch PPP-Vertr\u00e4ge versucht, die Pflichtaufgaben der \u00f6ffentlichen K\u00f6rperschaften zu umgehen. Das schadet dem Gemeinwesen und dem Gemeinwohl, zun\u00e4chst vermeintliche Vorteile f\u00fcr die Kommunen gestalten sich langfristig so zu Nachteilen. Zudem muss bef\u00fcrchtet werden, dass die Handlungs- und Gestaltungsm\u00f6glichkeiten der Kommunen bei PPP auf lange Zeit eingeschr\u00e4nkt werden. Aus diesen Erfahrungen heraus geht der Trend in Deutschland wieder weg von PPP in Richtung Rekommunalisierung.<\/p>\n<p>Wasserwirtschaft in \u00f6ffentlicher Hand hat dabei eine breite Unterst\u00fctzung in der Bev\u00f6lkerung. Allein in Deutschland haben sich 2012 und 2013 rund 1,38 Mio. und in der EU rund 1,9 Mio. EU-B\u00fcrger in der ersten Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiative gegen die Privatisierung der Wasserwirtschaft ausgesprochen.<\/p>\n<p>Sich zum Schutz der Abwasserwirtschaft allein auf die Public-Utilities-Klausel zu berufen und damit Vereinbarungen \u00fcber PPP-Konstruktionen hinzunehmen, k\u00f6nnte dar\u00fcber hinaus in einem zuk\u00fcnftigen JEFTA-II-Abkkomen mit Investitionsschutzvereinbarungen privaten Investoren Sonderrechte und Klagerechte vor gesonderten Schiedsstellen verschaffen. Das widerspricht dem breiten Willen der Menschen in Deutschland.<\/p>\n<p>Auch werden die Vereinbarungen im JEFTA den Anliegen der B\u00fcrger und B\u00fcrgerinnen, die das erfolgreiche Europ\u00e4ische B\u00fcrgerbegehren right2water unterst\u00fctzt haben, nicht gerecht. Das Europ\u00e4ische Parlament hatte noch in seiner Entschlie\u00dfung vom 8. September 2015 zu \u201eFolgema\u00dfnahmen zu der Europ\u00e4ischen B\u00fcrgerinitiative zum Recht auf Wasser\u201c (2014\/2239(INI)) gefordert, <em>\u201e[\u2026] Wasserversorgung und sanit\u00e4re Grundversorgung sowie<\/em> <em>Abwasserentsorgung auf Dauer von den Binnenmarktvorschriften und allen<\/em> <em>Handelsabkommen auszunehmen, da diese als Teil der Daseinsvorsorge<\/em> <em>vorwiegend in \u00f6ffentlichem Interesse sind und zu erschwinglichen Preisen zur<\/em> <em>Verf\u00fcgung gestellt werden sollen, [\u2026]\u201c<\/em> (Ziffer 22). Auch zum Handelsabkommen mit Kanada ging das Europ\u00e4ische Parlament bei der Verwendung der Negativliste von einer \u201ereinen Ausnahme\u201c aus und forderte, dass dies nicht als \u201ePr\u00e4zedenzfall f\u00fcr k\u00fcnftige Verhandlungen dienen darf\u201c. (Punkt 5., Entschlie\u00dfung des Europ\u00e4ischen Parlaments vom 8. Juni 2011 zu den Handelsbeziehungen zwischen der EU und Kanada).<\/p>\n<p><strong>Wir bitten Sie daher, die Empfehlung und den Entschlie\u00dfungsantrag des INTA Ausschusses zum EU-Japan-Abkommen abzulehnen bzw. abzu\u00e4ndern und die<\/strong> <strong>Belange der \u00f6ffentlichen Wasserwirtschaft zu unterst\u00fctzen.<\/strong><\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<br \/>\nChrista Hecht<br \/>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrerin<\/p>\n<p>Zur <a href=\"https:\/\/aoew.de\/media\/Themen\/Europa\/Freihandelsabkommen\/AoeW_Schreiben_an_MdEP_aus_D__EU_Japan_Abkommen_2018-11-26_final.pdf\">pdf<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>EU-Japan-Abkommen JEFTA: Abstimmung im Plenum \u00fcber die Empfehlung und den Entschlie\u00dfungsantrag des INTA-Ausschusses Sehr geehrte Frau Abgeordnete, sehr geehrter Herr Abgeordneter, aus der Tagesordnung f\u00fcr die n\u00e4chsten Plenartagungen k\u00f6nnen wir ersehen, dass Sie sich am 10. 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