StopISDS – Finger weg von unserem Wasser!

Beitrag zum Weltwassertag am 22.3.2019

Handels- und Investitionsschutzabkommen verleihen internationalen Konzernen das
Recht, Regierungen auf Schadensersatz zu verklagen, wenn deren Gesetze
Konzerninvestitionen schädigen. Aktuelle Schadensersatzforderungen richten sich
beispielsweise gegen den deutschen Atomausstieg (Vattenfall vs. Bundesrepublik
Deutschland) oder gegen die Verpflichtung von Konzernen, für Umweltschäden zu
haften (Chevron vs. Ecuador).

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 1)

Doch immer wieder geht es in diesen Klagen auch um die Wasserversorgung, den
bezahlbaren Zugang zu sauberem Trinkwasser und die Abwasserentsorgung.
Beispielsweise bei einer Klage des französischen Wasserkonzerns Suez gegen
Argentinien: Ein von Suez geführtes Konsortium hatte 1993 die Konzession für
die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung im Großraum Buenos Aires erhalten.
Die Folgen der Privatisierung waren wie üblich: Tausende verloren ihren Job,
die Wasserqualität verschlechterte sich, Wasserpreise wurden erhöht. Anfang der
2000er Jahre war Argentinien durch die Finanzkrise zu einer Krisenpolitik
gezwungen, unter anderem wurden die Preise für die Energie- und Wasserversorgung
eingefroren und die Währung entwertet. 2006 kündigte Argentinien den
Konzessionsvertrag vorzeitig und beauftragte wieder ein öffentliches Unternehmen
mit der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Doch Suez verklagte
Argentinien auf Grundlage bilateraler Investitionsschutzabkommen, die das Land
mit Frankreich und Spanien abgeschlossen hatte. Im April 2015 gab das
Schiedsgericht dem Konzern recht und verurteilte Argentinien zur Zahlung von
fast 405 Millionen US-Dollar Schadensersatz.

ISDS-Fall. Wasserkonzern SUEZ verklagt Argentinien (Fall 2)

In einem weiteren ähnlichen Fall ging es um die Wasserversorgung in der
argentinischen Stadt Santa Fe, auch hier wurde das Land – mitten in der
Wirtschaftskrise – zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 225 Millionen
US-Dollar verurteilt.

Aktion am Weltwassertag. Foto: Uwe Hiksch

ISDS-Fall. Kanadischer Konzern verklagt Kanada wegen Fracking-Moratorium

Auch wenn Regierungen gegen Wasserverschmutzung vorgehen, drohen
Schiedsgerichtsklagen. Die Regierung der kanadischen Provinz Québec
beispielsweise verhängte 2011 ein Moratorium auf Fracking, da sie eine
Verschmutzung des Sankt-Lorenz-Strom nicht ausschließen konnte. Der kanadische
Energiekonzern Lone Pine Resources Inc. reichte daraufhin eine
Investor-Staat-Klage bei einem internationalen Schiedsgericht ein und fordert
Schadensersatz in Höhe von 250 Millionen kanadische Dollar (rund 168 Millionen
Euro). Rechtliche Grundlage war das Nordamerikanische Freihandelsabkommen
NAFTA. Da die Sonderklagerechte nur von ausländischen Konzernen genutzt werden
können, reichte Lone Pine Resources die Klage über eine Tochtergesellschaft im
US-Steuerparadies Delaware ein.

ISDS-Fall. Niederländische Konzern United Utilities verklagt Republik Estland

In einem weiteren ISDS-Fall klagt der niederländische Konzern United Utilities
(Tallinn) B.V. gegen die Republik Estland, da die staatlichen
Regulierungsbehörden eine weitere Erhöhung der Wasserpreise im Jahr erstmalig
2011 ablehnten. Für die Sicherstellung bezahlbarer Wasserversorgung soll Estland
nun Schadensersatz von über 90 Millionen Euro zahlen. Das Verfahren ist noch
nicht beendet, und da es auf einem bilateralen Investitionsschutzabkommen
zwischen Estland und den Niederlanden – zwei EU-Mitgliedsstaaten – basiert, ist
auch fraglich ob es jemals zu einem gültigen Schiedsspruch kommen wird: Denn im
März 2018 hat der Europäische Gerichtshof diese Abkommen zwischen
EU-Mitgliedsstaaten für unvereinbar mit EU-Recht erklärt.

Diese Fälle zeigen, dass Investitionsschutz auch eine Gefahr für die Versorgung
mit bezahlbarem und sauberem Wasser darstellt. Dass aufgrund des EuGH-Urteils
alle Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedsstaaten beendet werden
müssen, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung – doch nicht genug. Wir
fordern eine Beendigung aller Investitionsschutzabkommen, um das Recht auf
Wasser sicherstellen zu können und Regulierung im öffentlichen Interesse auch in
anderem Bereichen zu ermöglichen.

Unterstützt unsere Forderung und unterzeichnet die aktuelle europaweite Petition
Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!

Beitrag hier

Literatur u.a.:

Prof. Ruth Laskowski: Rechtliches Gutachten zu möglichen Verstößen gegen
Investitionsschutzregelungen des Freihandelsabkommens CETA durch
Maßnahmen der kommunalen Wasserwirtschaft, ISDS-Schiedsgerichtsverfahren
und Haftungsfragen. 2016. (pdf)

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